Anbieterprüfung — DPA-Abdeckung, Ablaufrisiken und überfällige Anbieterüberprüfungen.
Last updated: July 30, 2026 by Steve
Bericht zur Anbieterprüfung
Der Bericht zur Anbieterprüfung ist die Stelle, an der Sie die Exposition durch Dritte prüfen: auf welche Auftragsverarbeiter Sie sich tatsächlich verlassen, ob jeder durch eine gültige Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) abgedeckt ist und wo eine Überprüfung oder ein Vertrag bald ausläuft.

Was dieser Bericht zeigt
- Auftragsverarbeiter, auf die Sie sich verlassen — die Anbieter, die aus dem Anbieterregister über Ihre Datenschutzgegenstände hinweg verknüpft sind.
- DPA-Abdeckung — ob eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (DPA) für jeden Auftragsverarbeiter vorhanden und nicht abgelaufen ist.
- DPAs und Verträge, die in den nächsten 90 Tagen ablaufen — das vorausschauende Expositionsfenster, damit Verlängerungen verfolgt werden können, bevor sie auslaufen.
- Überfällige Anbieterüberprüfungen — Auftragsverarbeiter, für die eine regelmäßige Überprüfung fällig ist, die noch nicht stattgefunden hat.
- Die Risikoverteilung — wie Anbieter über die Risikostufen verteilt sind.
- Anbieter, die mit keiner Verarbeitungstätigkeit verknüpft sind — Auftragsverarbeiter, die im Register stehen, ohne mit einer Tätigkeit verknüpft zu sein, eine Lücke, die eine Untersuchung wert ist, statt für sich genommen eine Compliance-Zahl zu sein.
Das Stichtags-Banner lesen
Die Anbieterprüfung gehört zu den Berichten, die eine aktuelle Position beschreiben, statt Aktivität innerhalb des Berichtszeitraums. Der Bereich trägt ein Banner mit dem Stichtagsdatum, und die Zeitraumauswahl oben im Bereich Berichte grenzt diese Kernzahlen nicht ein — ein DPA, das letztes Quartal ausgelaufen ist, ist heute eine Lücke, unabhängig davon, welcher Bereich angezeigt wird.
Diesen Bericht verwenden
Bearbeiten Sie zuerst die Zahlen zu ablaufend und überfällig — sie tragen eine tatsächlich laufende Uhr. Prüfen Sie dann Anbieter, die mit keiner Verarbeitungstätigkeit verknüpft sind: Das bedeutet meist, dass ein Anbieterdatensatz erstellt wurde, ohne ihn mit dem Gegenstand zu verknüpfen, dem er tatsächlich dient — die Verknüpfung ist also die Lösung, nicht die Behandlung als eigenständige Feststellung.
Verwandte Seiten
- Datenschutzgegenstände — das Anbieterregister und die Gegenstände, mit denen es verknüpft ist.
- Details zum Datenschutzgegenstand — die Registerkarte Auftragsverarbeiter/Anbieter, auf der ein Anbieter mit einer bestimmten Verarbeitungstätigkeit verknüpft wird.
- Berichte — das Berichte-Menü, aus dem dieser Bericht geöffnet wird.