Lokalisierung & Formate — die Standardwährung des Tenants, das hausweite Datumsformat und der Startmonat des Geschäftsjahres

Last updated: August 09, 2026 by Steve

Lokalisierung & Formate

Geld und Datumsangaben folgen in AccessPoint Ihrer Rechtsordnung, nicht einer fest verdrahteten Konvention. Dieses Panel enthält die drei tenantweiten Einstellungen, die über ihre Darstellung entscheiden: die Standardwährung, ein optionales überschreibendes Datumsformat und den Startmonat des Geschäftsjahres.

Der Bereich Lokalisierung und Formate — Standardwährung, Datumsformat und Beginn des Geschäftsjahres

Wo Sie es finden

Öffnen Sie Einstellungen in der App-Symbolleiste und wählen Sie Lokalisierung & Formate.

Einstellungsreferenz

Einstellung Was sie bewirkt
Standardwährung des Tenants Die ISO-Währung, die überall dort gilt, wo eine Gebührenordnung keine eigene angibt. Wird automatisch aus Ihrem ersten Rechtsordnungspaket vorbelegt.
Datumsformat Ein optionales, in der gesamten Oberfläche festgelegtes Hausformat — ISO, Tag/Monat/Jahr, Monat/Tag/Jahr oder Langform. Bleibt es leer, folgen Datumsangaben der gewählten Oberflächensprache.
Startmonat des Geschäftsjahres Der Monat, in dem Ihr Geschäftsjahr beginnt (April, Juli, Oktober …). Steuert die Fallnummerierung im GJ-Stil und die Zeiträume von Geschäftsjahresberichten. Auch Rechtsordnungspakete belegen ihn vor.

Währung

Jede Gebührenordnung — also jede Antragstellerkategorie — nennt die ISO-Währung, in der ihre Sätze angegeben sind. Rechtsordnungspakete liefern das mit: Der Import des UK-Pakets ergibt £-Gebührenordnungen, das kanadische Paket CA$-Gebührenordnungen — nebeneinander im selben Tenant. Die hier gesetzte Standardwährung deckt alles Übrige ab und wird automatisch aus Ihrem ersten Rechtsordnungspaket vorbelegt.

Beträge werden niemals umgerechnet. Der Code steuert ausschließlich die Anzeige: Ein als 25 erfasster Satz in einer £-Gebührenordnung ist £25, und nichts in AccessPoint stellt ihn anders dar. Wenn Ihr Amt tatsächlich in zwei Währungen abrechnet, ist das eine Frage zweier Gebührenordnungen, nicht eines Wechselkurses.

Datumsangaben

Standardmäßig folgen Datumsangaben der gewählten Oberflächensprache, sodass jede Person sie in der Konvention liest, die ihre Sprache erwartet. Eine administrierende Person kann das überschreiben, indem sie hier ein Hausformat festlegt — ISO, Tag/Monat/Jahr, Monat/Tag/Jahr oder Langform — wenn im Amt überall eine Konvention gelten soll, unabhängig davon, wer hinsieht.

Zwei Dinge verhalten sich bewusst anders:

  • Erzeugte Schreiben geben Datumsangaben in Langform in der Sprache des Schreibens wieder („7. August 2026" / „7 août 2026"), sofern kein Format festgelegt ist. Ein Schreiben ist ein Dokument, das ein Mensch liest, also liest es sich in seiner Sprache natürlich.
  • Nachweispakete und Audit-Exporte verwenden immer ISO-Datumsangaben, unabhängig von der Einstellung hier. Sie sind Verifizierungsartefakte, und ein eindeutiges Datum gehört zu dem, was sie überprüfbar macht.

Geschäftsjahr

Der Startmonat des Geschäftsjahres steuert zweierlei: die Fallnummerierung im GJ-Stil und die Zeiträume der Geschäftsjahresberichte. Rechtsordnungspakete belegen ihn vor, sodass ein importiertes Paket ihn für Ihre Rechtsordnung meist ohne Zutun richtig setzt.

Eine Änderung mitten im Jahr wirkt sich nur auf die Jahresangabe neuer Fallnummern aus. Bereits vergebene Nummern bleiben unberührt — eine Fallnummer ist eine Kennung, die bereits in Korrespondenz genannt wurde, und AccessPoint benennt sie nicht rückwirkend um.

Tipps

  • Importieren Sie zuerst ein Rechtsordnungspaket: Es belegt Standardwährung, die Währungen der Gebührenordnungen und den Startmonat des Geschäftsjahres für Sie vor, und Sie passen von dort aus an.
  • Lassen Sie das Datumsformat leer, sofern Sie keinen Grund haben, eines festzulegen — der Oberflächensprache zu folgen, ist meist das, was mehrsprachige Ämter wollen.
  • Setzen Sie den Startmonat des Geschäftsjahres, bevor Sie Fallnummern im GJ-Stil vergeben, damit die Nummerierung eines Geschäftsjahres in sich stimmig bleibt.

Verwandte Seiten

  • Rechtsordnungspakete — belegen Standardwährung, die Währungen je Gebührenordnung und den Startmonat des Geschäftsjahres vor.
  • Systemsprachen — die aktiven Sprachen, denen Datumsangaben folgen, wenn kein Hausformat festgelegt ist.
  • Kalender — die andere Hälfte der Datumsbehandlung: welche Tage als Arbeitstage in die Fristberechnung eingehen.
  • Nummerierungskonfiguration — das Fallnummernmuster, dem der Startmonat des Geschäftsjahres die Jahresangabe liefert.
  • Antragstellerkategorien — die Gebührenordnungen, die jeweils ihre eigene ISO-Währung nennen.