Delegation von Bewertungsabschnitten – Zuweisung eines Fragebogenabschnitts an einen Mitarbeiter und Zusammenführen von dessen Entwurf

Last updated: July 12, 2026 by Steve

Bewertungsdelegationen

Koordinatoren können einen Fragebogenabschnitt an einen Fachexperten übergeben, der niemals Zugriff auf die gesamte Bewertung benötigt. Die zugewiesene Person arbeitet im Bereich für Abschnittsdelegationen (Breadcrumb: Bewertungsnr. › Zuweisungen › Abschnittsname); der Koordinator verwaltet und prüft Delegationen über die Registerkarte „Zuweisungen" der Bewertung – siehe Bewertungsdetails.

Einen delegierten Abschnitt abschließen

Als zugewiesene Person:

  1. Lesen Sie die Anweisungen und die Fragen des Abschnitts.
  2. Füllen Sie die Antworten aus – Freitext (optional je Sprache), Ja/Nein, Einfach-/Mehrfachauswahl, Datum, Zahl und Verweise auf Anhänge.
  3. Erfassen Sie Stunden für die Delegation und hängen Sie über die Registerkarten dieses Bereichs Referenz-Dokumente an.
  4. Klicken Sie auf Einreichen, wenn Sie fertig sind.

Bereich für Abschnittsdelegation

Automatisches Speichern und wann Sie bearbeiten können

Antworten werden als Entwürfe automatisch gespeichert – die letzten Tastatureingaben werden auch dann übernommen, wenn der Bereich schnell geschlossen wird. Die Bearbeitung ist nur möglich, solange die Arbeit bei der zugewiesenen Person liegt: In Bearbeitung oder Änderungen angefordert.

Genehmigen oder Änderungen anfordern

Wenn der Abschnitt eingereicht wird, entscheidet der Koordinator entweder:

  • Genehmigen – wodurch die Antworten in die Bewertung übernommen werden, oder
  • Änderungen anfordern mit einer Anmerkung, die den Abschnitt an die zugewiesene Person zurücksendet.

Ein Rücksende-Zähler und ein Status-Chip verfolgen die Durchgänge, und bei der Delegation steht ein Diskussions-Thread für den Austausch zur Verfügung.

Prüfungsdurchlauf einer Delegation

Privacy by Design

Delegierte arbeiten nur innerhalb ihres zugewiesenen Abschnitts und sehen keine personenbezogenen Daten (PII) des Antragstellers.